Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
Als Unternehmen möchten wir den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen, indem wir einen Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele leisten. Wir bekennen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.
Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environmental/Social/Governance – „ESG“), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben kann. Im Rahmen unserer Strategie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen auf verschiedene Weise ein.
Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen durch TFC bildet die Anlagestrategie, die als Grundlage für die Auswahl von Investitionen dem Portfoliomanagement vorgeschaltet ist. Zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken entwickelt TFC Ausschlusskriterien, um Anlagen in Unternehmen mit einem erhöhten Risikopotential nach Möglichkeit zu vermeiden. Durch dieses Vorgehen streben wir an, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten.
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Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die TFC ist rechtlich nicht verpflichtet, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Trotzdem hat TFC aber die strategische Entscheidung getroffen, Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung grundsätzlich so zu gestalten, dass unangemessen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden.
Schon jetzt ist gemäß der Anlagestrategie und Investitionsprüfung eine spezielle Vorabprüfung des Zielunternehmens elementarer Bestandteil des Investitionsprozesses. Diese Vorprüfung umfasst neben der Prüfung der Bonität, insbesondere auch Umwelt- und Sozialrisiken, entwicklungspolitische Wirkung der Unternehmen und der Investitionsvorhaben.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Unsere Vergütungspolitik steht mit unseren Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass unsere Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Anleger zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik auch keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln, die nicht der Anlagestrategie der TFC entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt zudem keine Bereitschaft in Bezug auf Beteiligungen mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
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